Kraftfahrt-Versicherung

Kraftfahrt Versicherung

Mobilität ist in vielen Unternehmen ein kritischer Faktor. Die Absicherung des Fuhrparks ist daher von erheblicher Bedeutung. Diese gilt sowohl für Haftpflichtansprüche von Dritten als auch für die Fahrzeuge selbst. Bei der Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung, die Kraftfahrt-Fahrzeug-Versicherung indes ist optional und kann üblicherweise in den Varianten Teilkasko und Vollkasko gewählt werden. Im Rahmen der Teilkasko sind im Wesentlichen die Gefahren Brand und Explosion, Entwendung, Elementarereignisse, Zusammenstoß mit Tieren, Kurzschlussschäden an der Verkabelung, Marderbiss und Glasbruch versichert.

In der Vollkasko sind darüber hinaus noch die Unfallgefahr sowie mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus) gedeckt. In Abhängigkeit von der Größe eines Fuhrparks ist neben der Beitragsberechnung anhand individueller Schadenfreiheitsrabatte auch die Berechnung auf Basis von sog. Stückprämien möglich. Beim Stückprämienmodell wird für jedes Fahrzeug eines Fuhrparks der gleiche Beitrag erhoben – unabhängig von individuellen Fahrzeugeigenschaften oder eines Schadenverlaufs im Einzelnen. Wesentlicher Einflussfaktor auf die Beitragshöhe ist neben dem Gesamt-Schadenverlauf auch die Höhe einer zugrundgelegten Selbstbeteiligung.

Die lediglich für die Fahrzeug-Kasko-Versicherung üblichen Selbstbeteiligungs-Optionen können für die möglichst risikogerechte Ermittlung einer Beitragshöhe auch auf Basis einer Extrapolation bzw. Simulation von Erfahrungs- bzw. Erwartungswerten bemessen werden. Unabhängig von der Fahrzeugnutzung kann der Versicherungsschutz insbes. durch Schutzbriefleistungen, Versicherungsschutz für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden, Insassen-Unfall-Versicherungsschutz sowie einer ggf. erforderlichen GAP-Deckung (Guaranteed Asset Protection) ergänzt werden.

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